LEISTUNGEN

Rechtsberatung und Prozessführung

Wir helfen Ihnen gerne in den folgenden Bereichen:
 

Konkubinats-, Ehe- und Familienrecht (Trennung, Scheidung)

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Erbrecht und Willensvollstreckungen

Immobilien- und Sachenrecht

Arbeitsrecht (privatrechtlich und öffentlich-rechtlich)

Mietrecht

Vertragsrecht (Verhandlung und Redaktion von Verträgen aller Art)

allgemeines Strafrecht und Jugendstrafrecht

Bau- und Planungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Sozialversicherungsrecht (insbesondere im Bereich IVG und UVG)

Notariat

Wir unterstützen Sie gerne in sämtlichen notariellen Angelegenheiten, insbesondere sind dies:
 

Ehe- und Erbverträge, Testamente

Vorsorgeaufträge

Unternehmensgründungen

Statutenänderungen

Kaptialerhöhung oder Kapitalherabsetzung

Fusionen, Spaltungen oder Umwandlungen von Gesellschaften

Auflösung und Liquidation von Gesellschaften

Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge bei Gründstücken

Pfandverträge bei Grundstücken (Errichtung, Erhöhung oder Umwandlung)

Parzellierungen (Aufteilung, Vereinigung und Abtrennung von Grundstücken oder Grundstücksteilen)

Dienstbarkeitsverträge (z.B. Baurecht, Nutzuniessung, Wohnrecht, Fahrwegrecht, Näher-, Grenz- oder Überbaurecht, Mitbenützungsrechte, etc.)

Begründung von Stockwerk- oder Miteigentum inkl. Ausarbeitung von Reglementen sowie Nutzungs- und Verwaltungsordnungen

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopie

Advokatur

In unserer Tätigkeit als Anwälte rechnen wir nach tatsächlichem Zeitaufwand ab. Bei Gerichtsfällen finden jeweils die kantonalen Kostenordnungen Anwendung. In aussergerichtlichen Fällen (Beratung) verrechnen wir einen Stundenansatz von CHF 250.00. Dieser Ansatz kann aber aufgrund besonderer Verhältnisse oder spezieller Vereinbarung anders eingesetzt werden. Die kleinste Abrechnungseinheit ist 5 Minuten. Zum Honorar hinzu kommen die Auslagen für Fotokopien, Telefon, E-Mail, Porto, etc. effektive Barauslagen (z.B. Reisespesen, Gebühren für Registerauszüge, Kurierdienste, etc.) werden separat in Rechnug gestellt. Weiter können unsere Honorare der Mehrwertsteuer unterliegen (derzeit 7,7%).

 

Bei einer Mandatierung sollte geprüft werden, ob das Anwaltshonorar von einer Rechtsschutzversicherung oder allenfalls Ihrer Haftplichtversicherung übernommen wird. Sofern Sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, kann allenfalls vor der zuständigen Behörde die unentgetliche Rechtspflege beantragt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei diesbezüglichen Abklärungen. 

Notariatsgebühren

Bei notariellen Rechtsakten findet die Beurkundungsgebührenverordnung des Kantons Nidwalden (NG 268.12) Anwendung, an die sich alle im Kanton Nidwalden praktizierenden Urkundspersonen halten müssen: Beurkundungsgebührenverordnung

 

Ein Übersicht über die wichtigsten Gebühren von Notariatsgeschäften finden Sie hier: Preisliste-Notariat